Mechanismus und Maschinentheorie
Das Doktorandenstudium umfasst das Sammeln und Verarbeiten notwendiger Informationen aus verschiedenen Quellen. Dieser Ansatz ermöglicht eine vertiefte Untersuchung des gewählten Themas sowie den Vergleich der Ergebnisse des durchgeführten Experiments mit den vorhandenen wissenschaftlichen Daten der gewählten Disziplin.
Die postgraduale berufliche Bildung an der I. I. Razzakov Kyrgyschen Staatlichen Technischen Universität (KSTU) dient der Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften (Kandidaten und Doktoren der Wissenschaften) durch das Doktorandenstudium (Aspirantur), das Doktorandenstudium (Doktorantur) sowie in Form der externen wissenschaftlichen Arbeit (soiskatelstvo).
Dauer und Studienform:
Vollzeit – 3 Jahre
Teilzeit/Fernstudium – 4 Jahre
Welche Kenntnisse erwerben die Studierenden während des Studiums?
Die Ausbildung erfolgt in der Fachrichtung „Theorie der Mechanismen und Maschinen“, die den zukünftigen Spezialisten auf die Lösung folgender beruflicher Aufgaben und Qualifikationsanforderungen vorbereitet, die durch den Staatlichen Bildungsstandard des Fachbereichs festgelegt sind:
Konstruktion von Mechanismen für Maschinen und Anlagen; Strukturbildung von Maschinenmechanismen, Methoden ihrer Synthese, Berechnung kinematischer und dynamischer Kenngrößen;
Durchführung der Synthese und Berechnung kinematischer und dynamischer Kenngrößen von Maschinen und Anlagen;
Feststellung der Ursachen von Störungen im Betrieb technologischer Anlagen und Ergreifung von Maßnahmen zu deren Beseitigung;
Kenntnis der Wirkprinzipien, technischen Kenngrößen und konstruktiven Besonderheiten der entwickelten experimentell-konstruktiven technischen Mittel;
Durchführung experimentell-konstruktiver Entwicklungsarbeiten;
Kenntnis der Normen, technischen Bedingungen und sonstiger Leitdokumente zur Entwicklung und Gestaltung technischer Dokumentation.
Zulassungsbedingungen für das Doktorandenstudium
Die Zulassung zum Doktorandenstudium an der I. I. Razzakov KSTU erfolgt jährlich gemäß den vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Kirgisischen Republik genehmigten Zulassungszahlen. Neben den staatlich finanzierten Plätzen kann die Universität die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Studiums (auf Vertragsbasis) anbieten. Die Einreichung der Unterlagen und die Immatrikulation für das Vertragsstudium erfolgen zu denselben Fristen wie beim staatlich finanzierten Studium. Ausländische Staatsangehörige werden zum Doktoranden- und Doktoratsstudium entweder auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen oder auf Vertragsbasis zugelassen.
Die Zulassung zum Doktorandenstudium erfolgt auf Wettbewerbsbasis für Bürger der Kirgisischen Republik, die eine abgeschlossene höhere berufliche Bildung besitzen und Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit nachgewiesen haben. Die Ausbildung von Doktoranden in wissenschaftlichen Fachrichtungen und Spezialitäten erfolgt gemäß der geltenden Nomenklatur der wissenschaftlichen Mitarbeiter-Spezialitäten der GUS-Staaten. Bürger ausländischer Staaten, einschließlich der Bürger der GUS-Mitgliedstaaten, werden auf Vertragsbasis mit Zahlung der Ausbildungskosten zugelassen.
Zulassungsprüfungen
Bewerber für das Doktorandenstudium legen wettbewerbsbezogene Zulassungsprüfungen in folgenden Fächern ab:
Fachrichtung (Spezialität);
Geschichte und Philosophie der Wissenschaft;
eine Fremdsprache;
Staatssprache.
Die Prüfungen werden gemäß den für Hochschulen geltenden Programmen durchgeführt. Personen, die Kandidatenprüfungen vollständig oder teilweise abgelegt haben, sind von den entsprechenden Zulassungsprüfungen befreit.
Alle Zulassungsprüfungen für das Doktorandenstudium an der I. I. Razzakov KSTU finden vom 1. November bis 30. November statt. Eine Verlegung der Prüfungen innerhalb des Kalenderjahres ist nicht zulässig. Alle Bewerber müssen ein obligatorisches Gespräch mit dem vorgesehenen wissenschaftlichen Betreuer führen.
Immatrikulation
Auf Grundlage der Stellungnahmen des vorgesehenen wissenschaftlichen Betreuers sowie des Lehrstuhlleiters, ihrer Gutachten und der Ergebnisse der Wettbewerbsprüfungen trifft die Zulassungskommission für jeden Kandidaten eine begründete Entscheidung. Die Immatrikulation ins Doktorandenstudium erfolgt durch Erlass des Rektors gemäß dem Zulassungsplan für die Fachrichtung. Die Dauer des Aufenthalts im Doktorandenstudium wird ab dem im Erlass angegebenen Immatrikulationsdatum berechnet.