Akademischer Rat des Instituts


Die allgemeine Leitung des Instituts erfolgt durch ein gewähltes Vertretungsorgan – den Akademischen Rat des Instituts. Dem Akademischen Rat des Instituts gehören an:

nach Funktionen: Direktor des Instituts und seine Stellvertreter, Abteilungsleiter des Instituts;
gewählte Vertreter der Abteilungen des Instituts und der vom Institut durchgeführten Bildungsprogramme.
Die Vertretung der Mitglieder des Akademischen Rates des Instituts, die ihm von Amtes wegen angehören, soll nicht mehr als die Hälfte der Gesamtbesetzung betragen. Der Akademische Rat des Instituts wird für 2 Jahre gewählt. Die Zusammensetzung des Akademischen Rates des Instituts wird durch Anordnung des Rektors der Universität genehmigt.

Der Vorsitzende des Akademischen Rates des Instituts ist von Amts wegen der Direktor des Instituts. Der Vorsitzende des Akademischen Rates ernennt den Wissenschaftlichen Sekretär des Rates. Die Sitzung des Akademischen Rates des Instituts findet monatlich während des Studienjahres statt.

Der Akademische Rat des Instituts ist befugt, Entscheidungen zu treffen und ihre Umsetzung in allen Bereichen der Aktivitäten des Instituts zu kontrollieren, einschließlich:

Ausarbeitung von Vorschlägen für Ergänzungen und Änderungen des Reglements;
Berücksichtigung anderer Fragen der laufenden Tätigkeit des Instituts, die einer kollegialen Entscheidung bedürfen.
Beschlüsse des Akademischen Rates des Instituts werden in Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder der Gesamtzahl der Mitglieder des Akademischen Rates gefasst. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der Sitzung des Akademischen Rates dafür gestimmt hat.

Die Zusammensetzung des Akademischen Rates für das Studienjahr 2022-2023